Hausordnung
Und jene, die eine Moschee erbaut haben, um Unheil, Unglauben und Spaltung unter den Gläubigen
anzustiften, und als einen Hinterhalt für den, der zuvor gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führte.
Und sie werden sicherlich schwören: „Wir bezweckten nur Gutes“; doch Allah ist Zeuge, dass sie bloß
Lügner sind. (9/107) In der Hadithe des Propheten Allahs, steht: Manche Dinge darf man in der Moschee nicht
tun, und das sind: In der Moschee darf man keinen Durchgang führen, keine Waffen rein bringen, keine Straftaten, keine Rache führen, und in der Moschee ist jegliche Art von Handel untersagt und nach den Bestimmungen
des Paragraph 4 und des Paragraph 8 der Verfassung der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina,
nach dem Artikel No.11 des Gesetzes über Religionsfreiheit und der Lage von Kirchen und Religionsgemeinschaften und nach der Hausordnung des Islamrates, wird in der Sitzung der Islamischen Gemeinde, am 1.Juli
2016, die Entscheidung über die Hausordnung in der Moschee getroffen.
BESCHLUSS
Der Hausordnung in der Moschee
Paragraph 1
Mit diesem Beschluss werden die Regeln der Hausordnung in der Moschee, Masjid und anderen religiösen
Objekten bestimmt, sowie Art und Weise wie diese zu benutzen sind. Die Verordnung dieses Beschlusses
bezieht sich auf die gesamte Anlage des Vereins.
Paragraph 2
Die Moschee und Masjid sind im Besitz der Mitglieder des islamischen Forum Augsburg und
werden durch das Gemeinderat und den Vorstand verwaltet.
Paragraph 3
Die Räumlichkeiten der Moschee, Masjjid (Vereins) stehen allen Muslimen für die Ausübung
der Gebete frei und sicher zur Verfügung. Die Beachtung der Regeln ist voraussgesetzt.
Paragraph 4
Der Imam ist der Gastgeber der Moschee und ist zuständig für alle religiösen Tätigkeiten
(Gebet, Predigten, Vorlesungen,Beerdigungen, Religionsunterricht, etc). Nur mit seinem Wissen
und seiner Zustimmung können diese übertragen werden.
Paragraph 5
Die Pflichtausübung der Gebete sowie deren Auslegung im Islamischem Forum Augsburg e.V.,
basieren auf der Rechtsschule des Hanefismus und der Glaubenstradition der Bosniaken.
Für die Interpretation dieser und Aufklärung anderer religiösen Fragen ist einzig der Imam zuständig.
Paragraph 6
Der Vorstand und der Vorstandsvorsitzender tragen Sorge für die Pflege und Instandhaltung der Moschee
(Vereinsobjekts). Jegliche Aktivitäten in dieser Hinsicht bedürfen ihren Wissens und der Zustimmung.
Paragraph 7
Die Moschee wird für die Zeit die der Vorstand zusammen mit Imam bestimmt, um Gebete
und andere gemeinschaftlichen Aktivitäten auszuüben,von einer bestimmten Person
auf- und zugesperrt. Der Zugang für die Passanten wird über den Imam ermöglicht,
durch telefonischen Anruf oder das Klingen an der Tür.
Paragraph 8
In der Moschee und anderen Vereinsräumen sowie gesamten Vereinsanlage muss streng auf Sauberkeit und
Ordnung geachtet werden. In der Moschee ist es verboten zu schlafen, essen, rauchen,sportliche Aktivitäten
zu veranstalten oder sonstige Dinge zu tun, die der islamischen Tradition der Bosniaken nicht entsprechen.
Die Aktivitäten anderer Art oder mit besonderem Inhalt sind nur mit Erlaubnis des Imam,Vorstandsvorsitzenden
und dem Vorstand möglich. Alle Bekanntmachungen müssen am „ Schwarzem Brett“ ausgehängt werden.
Nur die Bekanntmachungen die die Aktivitäten der Islamischen Gemeinschaft und des Islamischen Forum
Augsburg e.V. betreffen, dürfen an dieser ausgehängt werden. Bekanntmachungen anderer Art und
Inhalts nur mit Erlaubnis des Vorstands. Die Lautsprecheranlage der Moschee ist in angemessener Tonlage
und nur für Gebetsrufe, Predigten und Öffentlichkeitsarbeit des Vorstand zu benutzen.
Paragraph 9
Das Mitnehmen,Besitzen Verteilen,Werben und Verkaufen jeglicher Literatur oder Propagandamaterials
das nicht von Islamischen Gemeinde Bosnien und Herzegowinas, Islamischen Gemeinde Deutschlands,
dem Imam der Moschee oder dem Vorstand verifiziert ist, ist verboten.
Paragraph 10
Es ist verboten in der Moschee und auf dem Vereinsgelände Verkaufsstände aufzustellen oder
irgendeine andere Art des Handels zu betreiben, ausser es ist von der Islamischen Gemeinschaft
oder dem Islamischen Forum Augsburg e.V. organisiert.
Paragraph 11
In der Zeit des Gebets und anderer religiöser Aktivitäten ist das Benutzen von Mobiltelefonen und ähnlichen
technischen Mitteln nicht erlaubt. Jedes sonstige Benehmen das zu Störung dieser führt ist nicht erlaubt.
Paragraph 12
Elten haften für ihre Kinder. Eigentümer haften für ihre Wertsachen.
Paragraph 13
Muslime die in die Moschee kommen um Gebete zu verrichten oder anderen religiösen Pflichten nachgehen müssen
vorschriftsmässig gekleidet sein. In der Moschee und dem gesamten Vereinsgelände, Innen und Aussen, ist das Betteln
verboten. Sammelspenden und andere humanitäre Aktivitäten sind nur mit Zustimmung des Vorstands möglich.
Paragraph 14
Dieser Beschluss ist für all jene bindend, die Moschee, Masjjid oder anderer religiösen Objekte besuchen,
unabhängig von der Absicht mit der sie kommen.
Paragraph 15
Der Vorstand ist verpflichtet diesen Beschluss an einer sichtbaren Stelle aufzuhängen.
Paragraph 16
Für die Umsetzung diesen Beschlusses sind Imam, Vorstandsvorsitzer und der Vorstand zuständig.
Paragraph 17
Jegliche nicht Beachtung der Hausordnung durch unangemessenes Verhalten, zieht disziplinarische Konsequenzen nach sich.